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100 Jahre E+S Rück­versicherung AG

Zwei Rück­ver­sicherer unter einem neuen Dach

1966 war auch in anderer Hinsicht ein wichtiges Jahr für die Zukunft der Eisen und Stahl: Am 6. Juni 1966 wurde die „Aktiengesellschaft für Transport und Rückversicherung“ (ATR) gegründet – die spätere Hannover Rück. Diese neue, zunächst in Bochum ansässige Gesellschaft sollte die Rückversicherung für den „Feuerschadenverband rheinisch-westfälischer Zechen V.a.G“ (FSV) organisieren. Neben dem Haftpflichtverband war der Feuerschadenverband seit seiner Gründung im Jahr 1920 eine weitere Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Industrie, um ihre Versicherungsrisiken zu übernehmen. Er versicherte zunächst die Bergwerke, aber mittlerweile auch die chemische Industrie in der damaligen Herzkammer der deutschen Wirtschaft, dem Ruhrgebiet.

Logo Haftpflichtverband, 1967
Logo des Haftpflichtverbands der deutschen Industrie, 1967

Mit dem Haftpflichtverband und dem Feuerschadenverband gab es damals zwei wachstumsstarke Gesellschaften, die der deutschen Industrie gehörten und ihren Versicherungsbedarf deckten. Und die beiden Versicherungsvereine verfügten jeder über eine eigene Rückversicherungs-Aktiengesellschaft, um den gewachsenen Bedarf nach Rückversicherung zu decken.

Zwischen Haftpflichtverband und Feuerschadenverband bestanden enge Beziehungen. So waren die Zechen, die den Feuerschadenverband gegründet hatten, gleichzeitig auch Mitglieder des Haftpflichtverbandes und deckten dort ihre Haftpflichtrisiken ein. Das Verhältnis der beiden Unternehmen war kooperativ. Als der Feuerschadenverband die Kraftfahrtversicherung aufgenommen hatte, übernahm der Haftpflichtverband eine Beteiligung an dem Geschäft. Es war daher folgerichtig, dass sich der Haftpflichtverband auch mit 13 Prozent an der neu gegründeten ATR beteiligte.

Eine Option für den Feuerschadenverband wäre damals gewesen, statt der Gründung eines eigenen Rückversicherers auf die Eisen und Stahl zurückzugreifen. Aber der Feuerschadenverband fürchtete, dadurch in eine zu große Abhängigkeit vom Haftpflichtverband zu geraten. Trotz aller freundschaftlichen Verbindungen gab es doch immer auch eine gewisse Konkurrenz zwischen den beiden Versicherungsunternehmen der deutschen Industrie. Mit dem raschen Ausbau des Privat- und Belegschaftsgeschäftes seit den 1950er-Jahren nahm diese Konkurrenz zu: Beide Gesellschaften boten nun Kfz-Versicherungen an. Schon 1966 gab es Überlegungen, ob nicht zukünftig die beiden Unternehmen zusammengehen sollten.  

Zu dieser Fusion kam es dann wenige Jahre später: Der Haftpflichtverband und der Feuerschadenverband schlossen sich mit Wirkung zum 1. Januar 1970 zum „Haftpflichtverband der deutschen Industrie und Feuerschadenverband V.a.G.“ zusammen. Erst einige Jahre nach der Fusion – 1976 – wurde der Name auf „Haftpflichtverband der deutschen Industrie“ – mit der bis heute einprägsamen Abkürzung „HDI“ – reduziert.

Das Geschäft der beiden Vereine ergänzte sich gut: Der Haftpflichtverband hatte 1969 ein Prämienaufkommen von 159 Mio. DM, davon 95 Mio. DM aus Kfz-Haftpflicht und 23 Mio. DM aus der Allgemeinen Haftpflicht. Der Feuerschadenverband kam auf Beitragseinnahmen in Höhe von 47 Mio. DM; etwa 30 Mio. DM entfielen auf die Feuerversicherung, knapp 8 Mio. DM auf Kfz.

Die beiden Rückversicherer wurden damals nicht fusioniert. Das lag vor allem an den unterschiedlichen Beteiligungsverhältnissen: Mit dem neuen Aktionärskreis von acht Gegenseitigkeitsvereinen, die zusammen auf einen Anteil von 37 Prozent kamen und gleichzeitig vor allem in Kfz große Zedenten waren, hatte man eine Erfolgsformel gefunden, die man nicht durch eine Verärgerung der Aktionäre gefährden wollte. Die ATR blieb daher zunächst eher eine reine Zweckgesellschaft, die im Wesentlichen für die Weitergabe des Feuergeschäfts des Haftpflicht- und Feuerschadenverbands in den Markt zuständig war.

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